Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab: 24.02.2025
1. Einleitung
Willkommen im Velo-Plan E-Bike-Programm („Programm“), einer nachhaltigen Lösung, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern zugutekommt, indem sie Zugang zu hochwertigen E-Bikes bieten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vereinbarung“) regeln die Nutzung der Velo-Plan-Plattform und die Teilnahme am E-Bike-Programm. Durch die Nutzung der Velo-Plan-Plattform erklären sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Unabhängigkeit von Velo-Plan und Vertragspartner
2.1 Velo-Plan ist eine unabhängige Plattform für E-Bike-Programme. M-Way, eine Marke von SEMG AG, liefert die E-Bikes im Rahmen des Programms. Alle Vereinbarungen bezüglich der Lieferung von E-Bikes werden jedoch direkt mit SEMG AG abgeschlossen. SEMG AG ist das Mutterunternehmen der M-Way-Filialen und verantwortlich für die Durchführung der E-Bike-Lieferungen, einschliesslich Verkauf, Service und Wartung der E-Bikes.
3. Kostenlose Registrierung & Zugang
3.1 Arbeitgeber können sich kostenlos für Velo-Plan registrieren und erhalten Zugang zu einer zweisprachigen Plattform, um ihr E-Bike-Programm zu verwalten.
3.2 Nach der Registrierung erhalten Arbeitgeber personalisierten Zugang zur Plattform, mit der sie Bestellungen verwalten, die Nutzung des Programms verfolgen und die Einhaltung relevanter Gesetze sicherstellen können.
4. Preise und Velo-Auswahl
4.1 Die E-Bikes, die über das Programm verfügbar sind, werden von SEMG AG, dem führenden Velohändler in der Schweiz, geliefert.
4.2 Die Preise für die E-Bikes sind günstiger als die regulären Einzelhandelspreise, und es gibt eine breite Auswahl an Modellen. Das Sortiment wird regelmässig aktualisiert, um die neuesten Modelle anzubieten.
4.3 Arbeitgeber können ein maximales Budget für die E-Bikes festlegen. Wenn ein E-Bike das festgelegte Budget überschreitet, kann der Arbeitnehmer die Differenz selbst bezahlen.
5. Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
5.1 Arbeitgeber können die Bedingungen des E-Bike-Programms festlegen, einschliesslich Budgetobergrenzen, Zahlungsmethoden und rechtlicher Compliance.
5.2 Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der lokalen Gesetze zu gewährleisten und das Programm für Steueroptimierung zu nutzen.
5.3 Arbeitgeber sind nicht für die Lieferung, Wartung oder den Service der E-Bikes verantwortlich.
6. Verantwortlichkeiten des Arbeitnehmers
6.1 Arbeitnehmer sind für die Lieferung, Wartung und den Service ihrer E-Bikes verantwortlich.
6.2 Die E-Bikes werden von M-Way an den Arbeitnehmer geliefert, der mit der Lieferung rechtmässiger Eigentümer des Velos wird.
6.3 Arbeitnehmer erhalten ein Garantiezertifikat bei der Lieferung des E-Bikes, das dieselbe hochwertige Garantie bietet, die in renommierten Schweizer Velogeschäften üblich ist.
6.4 Arbeitnehmer können die E-Bikes nach eigenem Ermessen für persönliche und Pendelzwecke nutzen.
7. Service, Wartung und Garantie
7.1 Arbeitnehmer sind nach der Lieferung für alle Wartungs-, Service- und Reparaturarbeiten an ihren E-Bikes verantwortlich.
7.2 Professionelle Velogeschäfte von M-Way mit Servicepunkten in der ganzen Schweiz bieten den Arbeitnehmern fortlaufende Unterstützung, Wartung und Beratung.
7.3 Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Garantie, die mit ihrem E-Bike verbunden ist, und die von SEMG AG bereitgestellt wird.
8. Bestell- und Lieferprozess
8.1 Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl der Bestellungen, die ein Arbeitgeber aufgeben kann. Arbeitnehmer können ihre gewünschten E-Bike-Modelle über die Plattform selbstständig auswählen und jederzeit Bestellungen aufgeben.
8.2 Die E-Bikes werden in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung geliefert, was eine rechtzeitige Lieferung an die Arbeitnehmer gewährleistet.
8.3 Bei Lieferung bezahlt der Arbeitgeber die Rechnung für das E-Bike direkt an SEMG AG.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Die Zahlungsbedingungen für die E-Bikes werden vor Beginn des Programms zwischen dem Arbeitgeber und SEMG AG vereinbart.
9.2 Arbeitgeber sind verantwortlich für die pünktliche Zahlung der Rechnungen von SEMG AG für die E-Bikes, die im Namen ihrer Arbeitnehmer gekauft wurden.
10. Mobilitätsanalyse und Berichterstattung
10.1 Arbeitgeber können wählen, eine Mobilitätsanalyse über Velo-Plan durchzuführen, die anonymisierte Daten der Arbeitnehmer verwendet, um Pendelmuster zu bewerten und die potenziellen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu schätzen.
10.2 Diese Mobilitätsanalyse ist optional und bietet Arbeitgebern Einblicke, um Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen und Berichterstattungspflichten zu erfüllen.
11. Arbeitgeber-Marketing und Branding
11.1 Arbeitgeber können Velo-Plan in ihr Mitarbeiter-Benefit-Paket aufnehmen und das Programm in Stellenanzeigen verwenden, um ihr Engagement für Nachhaltigkeit, das Wohlbefinden der Mitarbeiter und soziale Verantwortung zu zeigen.
11.2 Die Aufnahme von Velo-Plan in Employer-Branding-Kampagnen kann als Marketinginstrument für die Organisation des Arbeitgebers dienen und das Engagement für nachhaltigen Pendelverkehr und Arbeitsplatzwohlbefinden demonstrieren.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
12.1 Velo-Plan und SEMG AG verpflichten sich, die Privatsphäre aller Teilnehmer zu schützen und die relevanten Datenschutzgesetze einzuhalten.
12.2 Über die Plattform gesammelte Daten, einschliesslich anonymisierter Pendelverkehrsdaten der Arbeitnehmer für die Mobilitätsanalyse, werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von Velo-Plan behandelt.
13. Beendigung des Programms
13.1 Sowohl der Arbeitgeber als auch Velo-Plan können die Teilnahme am Programm mit schriftlicher Mitteilung beenden.
13.2 Wenn der Arbeitgeber das Programm beendet, müssen alle offenen Zahlungen an SEMG AG vollständig beglichen werden, bevor die Beendigung wirksam wird.
14. Haftungsbeschränkung
14.1 Velo-Plan und SEMG AG haften nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Ausfall der E-Bikes resultieren, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Wartungsprobleme, Unfälle oder Verletzungen.
14.2 Die Haftung von Velo-Plan und SEMG AG ist auf den Wert der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen begrenzt, mit Ausnahme von Folgeschäden oder Nebenschäden.
15. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
15.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem schweizerischen Recht.
15.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung von Velo-Plan oder der Teilnahme am E-Bike-Programm ergeben, werden durch Mediation oder Schiedsverfahren gemäss den schweizerischen Streitbeilegungsverfahren gelöst.
16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
16.1 Velo-Plan und SEMG AG behalten sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Arbeitgebern mitgeteilt, und die fortgesetzte Nutzung der Plattform bedeutet die Akzeptanz der geänderten Bedingungen.
17. Kontaktinformation
Bei Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Velo-Plan-Team unter contact@velo-plan.ch .